Anforderungsbögen
Leider können wir aus Kapazitätsgründen derzeit keine molekulargenetische Diagnostik auf Exombasis für zugeschickte Proben anbieten (Ausnahmen NUR nach vorheriger Rücksprache mit den jeweils genannten ärztlichen Ansprechpartnern). Das betrifft die Anforderungsbögen Syndromale Erkrankungen, Neurogenetik und Tumorgenetik mit Ausnahme von BRCA1/BRCA2, Lynch-Syndrom (HNPCC), Li-Fraumeni-Syndrom und Familiärer Brust-/Eierstockkrebs.
Gesetzlich Versicherte: Bitte verwenden Sie für genetische Untersuchungen den Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10). Für eine humangenetische Beratung kann der Überweisungsschein Muster 6 verwendet werden.
Privatversicherte oder Klinikpatienten: Bei Privatversicherten im stationären Bereich benötigen wir Angaben zur Rechnungsadresse. Vor einer genetischen Diagnostik muss die Kostenübernahme im Einzelfall geklärt werden. Hierzu können Sie von uns einen Kostenvoranschlag erhalten.