Angebotene Laboruntersuchungen
Vorbemerkungen - Gendiagnostikgesetz
Das Institut bietet humangenetische Labordiagnostik für erbliche und erworbene genetische Veränderungen an. Nur die Untersuchungen von erblichen genetischen Veränderungen unterliegen dem Gendiagnostikgesetz. Dieses Gesetz stellt besondere Anforderungen an die Aufklärung und humangenetische Beratung im Vorfeld und Nachgang von genetischen Untersuchungen.
Genetische Untersuchungen, die unter das Gendiagnostikgesetz fallen, dürfen wir nur dann vornehmen, wenn uns ein Nachweis der wirksamen Einwilligung des Patienten oder der sorgeberechtigten Person vorliegt. Als Nachweis wird eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person als ausreichend erachtet (Mitteilung der Gendiagnostikkommission vom 2.2.2010).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Anmeldung:
Frau Aknin
Phone: (+49) (0) 211 – 81 06088
Fax: (+49) (0) 211 – 81 18034
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