Submissionsstelle

Als öffentlicher Auftraggeber beschafft das Universitätsklinikum Düsseldorf Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wege des Wettbewerbs mittels transparenter Vergabeverfahren.
Oberhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte (diese entnehmen Sie den unten aufgeführten Vergabewertgrenzen) besteht seitens des Universitätsklinikums Düsseldorf die Verpflichtung, Vergabeverfahren europaweit, d. h. innerhalb der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das UKD nicht zur Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften (GWB, VgV, VOB, VOL) verpflichtet.
Dies ergibt sich aus § 8 (1) der Verordnung über die Errichtung des Klinikums Düsseldorf der Universität Düsseldorf (Universitätsklinikum Düsseldorf) als Anstalt öffentlichen Rechts vom 01.12.2000. Dennoch werden die genannten Vorschriften aufgrund der internen Vergaberichtlinien - auch unterhalb der EU-Schwellenwerte - in der täglichen Praxis angewandt.
Hier finden Sie die aktuellen Vergabewertgrenzen im Überblick:

Aktuelle Vergabewertgrenzen UKD (ohne MwSt.) 

Für die Einleitung eines Vergabeverfahrens benötigt die Vergabestelle Angaben vom betreffenden Fachbereich (D04, D05, Projektsteuerung, Planer).

Das Formular für die erforderliche Angaben und der Grundsatzvermerk zur Binnenmarktrelevanz stehen zum Download bereit:

- Formular- erforderliche Angaben für die Vergabestelle

- Grundsatzvermerk zur Binnenmarktrelevanz

- Mindestfristen im Vergabeverfahren

Die Submissionsstelle ist Ansprechpartner des Universitätsklinikums für alle Fragen der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen, Leistungen sowie Leistungen im Rahmen der Bauunterhaltung an externe Unternehmen. Sie sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Ausschreibungsverfahren und sichert so die Einhaltung der Bestimmungen des Vergaberechts. Im einzelnen:

  • Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibungen bzw. Bekanntmachung der Teilnahmewettbewerbe im Rahmen beschränkter Ausschreibungen sowie im Rahmen freihändiger Vergabeverfahren;
  • Entgegennahme der Anforderungen auf Verdingungsunterlagen sowie der Teilnahmeanträge;
  • Abgabe der Verdingungsunterlagen sowie Erteilung mündlicher, telefonischer und schriftlicher Auskünfte an Interessenten, Bewerber und Bieter;
  • Entgegennahme, Verwahrung und Sicherung der Angebote;
  • Durchführung der - im Baubereich für Bieter öffentlichen - Öffnungsverhandlungen, Kennzeichnung der Angebote sowie Dokumentation der wesentlichen Angebotsmerkmale;
  • Ansprechpartner für Bieter bezüglich des Verfahrensstandes;
  • Information der Bieter bezüglich des Ausgangs des Verfahrens.
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