D 02.1.2.1 Investitionsplanung und Bewirtschaftung

Wir sind zuständig für:

  •  Beantragung von Einrichtungsgegenständen aus Haushaltsmitteln

             a)   Beantragungen aus dem Kleingerätebudget
             b)   Anträge an die Gremien (Vorstand, Dekanat)

  •  Leih- und Mietanträge von Geräten
  •  Großgeräteanträge
  •  Abwicklung von Ersteinrichtungen
  •  Bearbeitung von Anträgen aus Fördermitteln für Arbeitsplatzausstattungen
  •  Abwicklung von Berufungszusagen

Wissenswertes:

Wann Bestellzettel/ Beschaffungsantrag?

  • Bestellzettel für Einrichtungsgegenstände bis 1.000,00 € netto
  • Beschaffungsanträge für Einrichtungsgegenstände ab 1.000,01 € netto

Welche Wertgrenzen gibt es und wer trifft die Entscheidungen?

  • Anträge bis 2.500 € netto werden aus dem Kleingerätebudget abgewickelt
  • Über Anträge die überwiegend für die Krankenversorgung gestellt wird wie folgt entschieden:
    a) ab 2.500 € netto bis 50.000 € brutto Gremium für Anträge bis 50.000 € brutto
    b) ab 50.000 € brutto bis 200.000 € brutto direkte Vorlage im Vorstand
  • Über Anträge die überwiegend für die Lehre und Forschung gestellt werden, wird ab 2.500 € netto bis 200.000 € brutto die Entscheidung durch das Dekant getroffen
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