D 02.1.2.1 Investitionsplanung und Bewirtschaftung
Wir sind zuständig für:
- Beantragung von Einrichtungsgegenständen aus Haushaltsmitteln
a) Beantragungen aus dem Kleingerätebudget
b) Anträge an die Gremien (Vorstand, Dekanat)
- Leih- und Mietanträge von Geräten
- Großgeräteanträge
- Abwicklung von Ersteinrichtungen
- Bearbeitung von Anträgen aus Fördermitteln für Arbeitsplatzausstattungen
- Abwicklung von Berufungszusagen
Wissenswertes:
Wann Bestellzettel/ Beschaffungsantrag?
- Bestellzettel für Einrichtungsgegenstände bis 1.000,00 € netto
- Beschaffungsanträge für Einrichtungsgegenstände ab 1.000,01 € netto
Welche Wertgrenzen gibt es und wer trifft die Entscheidungen?
- Anträge bis 2.500 € netto werden aus dem Kleingerätebudget abgewickelt
- Über Anträge die überwiegend für die Krankenversorgung gestellt wird wie folgt entschieden:
a) ab 2.500 € netto bis 50.000 € brutto Gremium für Anträge bis 50.000 € brutto
b) ab 50.000 € brutto bis 200.000 € brutto direkte Vorlage im Vorstand - Über Anträge die überwiegend für die Lehre und Forschung gestellt werden, wird ab 2.500 € netto bis 200.000 € brutto die Entscheidung durch das Dekant getroffen