D 02.1.2.2 Anlagenbuchhaltung

Wir sind zuständig für:

  • Anlagenaktivierungen von medizinischen, technischen und IT-technischen Geräten sowie Einrichtungsgegenständen ab einem Anschaffungswert von 1.000,01 € netto sowie Zubehör und Beschaffungskosten für anlagenaktivierungsfähigen Geräten. Ebenfalls umfasst der Aktvierungsbereich Software und Programmlizenzen (Nutzungsberechtigungslaufzeit länger als 1 Jahr) ohne Mindest-Anschaffungswert.
  • Abgabemitteilungen für alle anlagenaktivierungsfähigen Geräten bei Verschrottung, Einlagerung oder Verkauf
  • Bearbeitung von Schenkungs- und Spendenanträge
  • Vergabe von AiB-Anlagennummern (Anlagen im Bau) für anstehende Baumaßnahmen (Neubauten sowie Ergänzungsbauten, Reparaturen und Sanierungen)

Neben der Abgabemitteilung benötigen Sie zur Abholung des entsprechenden Gerätes die Transportanforderung, die Sie bitte dem Transportservice per Mail oder Hauspost zukommen lassen.

Wissenswertes:

Die Anlagenbuchhaltung (AnBu) ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (gem. § 247 HGB) eines Unternehmens erfasst und verwaltet.

Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und die Ermittlung und Buchung der Abschreibung (AfA).

Für jeden eigenständig nutzbaren Investitionsgegenstand über € 1.000,01 netto wird deshalb ein gesonderter Anlagenstammsatz geführt, der alle relevanten Angaben wie Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten (zu diesen gehören auch Transport, Versand, Verpackung und Versicherung), Standort mit Kostenstelle, Identnummer und Nutzungsdauer enthält.

Die Anlagenbuchhaltung bildet eine Nebenbuchhaltung der Buchführung und ist Grundlage für die vollständige Erfassung des Anlagevermögens im Inventarverzeichnis und für den Anlagenspiegel der erforderlichen Bilanz und GuV eines Unternehmens.

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) ist seit dem 1. Januar 2010 ein Wirtschaftsgut, das zum Anlagevermögen gehört und reine Netto-Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder einen Einlagewert hat, der  € 1.000,00 netto nicht übersteigen darf, beweglich und abnutzbar ist sowie selbständig nutzbar ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in einen Sammelposten und in einem Anlagenstammsatz gebucht und mit einer 5-jährigen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sonstige Wirtschaftsgüter unter € 150,00 netto werden als Verbrauchsgüter direkt in den Aufwand gebucht.

Anlagen im Bau

Die Anlagenbuchhaltung vergibt auch im Rahmen der PM-Abrechnung von Klein- und Großaufträgen  der Bauunterhaltung die zugehörigen Anlagennummern und auch für diverse Großgeräte und Gebäude sowie technische Anlagen.

Schenkungen von Sachspenden

Die Anlagenbuchhaltung ist auch für die Bearbeitung von Schenkungen von Sachspenden jeglicher Art zuständig.

Anlagenabgänge

Die Anlagenbuchhaltung ist auch für die Anlagenabgänge aller Investitionen über € 1.000,01 netto zuständig. Die Bearbeitung erfolgt durch die Übermittlung einer Abgabemitteilung des Anwenders mit der alle durch die Identnummer erfassten aktivierten Anlagenstammsätze der Geräte bei der Verschrottung,  Einlagerung, Standortänderung oder bei Verkauf. Erst dann entscheidet die Anlagenbuchhaltung, ob eine Deaktivierung oder Änderung des Anlagen-stammsatzes durchgeführt werden muss.

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