Verwendung von Forschungsgeldern für Dienstreisen
Jede Dienstreise muss der Abteilung für Dienstreisen und Reisekosten des Personaldezernats vor Antritt der Reise schriftlich gemeldet werden. Bitte beantragen Sie die Genehmigung einer Dienstreise rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor Antritt der Reise). Werden Buchungen vor Genehmigung getätigt, trägt die oder der Beschäftigte das Kostenrisiko im Falle der Nichtgenehmigung der Dienstreise. Rechnungen zu Buchungen werden nur bearbeitet, wenn mit der Rechnung die Dienstreisegenehmigung vorgelegt wird. Sämtliche Belege sind als Original vorzulegen.
Soweit die Kosten 1.500,- € übersteigen, sprechen Sie vor Beantragung der Dienstreise die Kostenübernahme mit der Drittmittelverwaltung ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Intranetseite des Personaldezernats.