Verwendung von Forschungsgeldern: Beschaffungen

1. Beachten Sie bitte, dass Eigenbeschaffungen/-beauftragungen grundsätzlich nicht zulässig sind! Lediglich Personen der Beschaffungsstellen des UKD sind rechtlich befugt, Bestellungen im Namen des UKD auszulösen. Die Nichtbeachtung der Beschaffungsordnung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nähere Informationen finden Sie in der Beschaffungsordung des UKD.

2. Bitte prüfen Sie in Ihren Projektunterlagen (Zuwendungsbescheid, Kooperationsvertrag etc.) die projektspezifischen Beschaffungsrichtlinien. Sollte die Art der Beschaffung (oder sonstige Leistungen) sowie die Kostenhöhe nicht der Bewilligung entsprechen, wird gebeten, sich frühzeitig vorab mit dem Förderer Ihres Projekts in Verbindung zu setzen um eine entsprechende Erlaubnis einzuholen.

3. Für IT Geräte ist eine gesonderte Beschaffungsordnung zu beachten.

4. Verbrauchsmaterialien können direkt im UKD-internen EBP System zur Bestellung vorgemerkt werden (Anleitung auf S. 66 der Beschaffungsordnung).

Für nähere Informationen steht Ihnen Frau Hanitzsch (Tel. 18578) im Dezernat 03 - Wirtschaft und Betriebe - jederzeit gerne zur Verfügung.

5. Bei Sachmitteln, die nicht im EBP System erfasst sind, muss zur Beschaffung Kontakt mit dem Einkauf des UKD aufgenommen werden. Die zuständigen Mitarbeiter/innen ermitteln das für Ihre Beschaffung/Beauftragung korrekte Verfahren unter Beachtung geltender Vergabeverordnungen.

* Einkauf-MedizinischerBedarf@med.uni-duesseldorf.de

* EinkaufChemikalien@med.uni-duesseldorf.de

* EinkaufMed.Vebrauchsmaterial@med.uni-duesseldorf.de 

* EinkaufArzneimittel@med.uni-duesseldorf.de 

6. Soweit Investitionsgüter ab 1.000,01 € netto Einzelanschaffungswert zu finanzieren sind, muss ein Beschaffungsantrag zum Zweck der Anlagenerfassung ausgefüllt werden.

Diese Anträge müssen vor Beschaffung (mit Angebot und Begründung) der Drittmittelverwaltung (D 02.1.2.3) zwecks Mittelfreigabe zugesandt werden, die die weitere Abwicklung mit den zuständigen Beschaffungsstellen veranlasst.

Soweit Chemikalien, sonst. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter über einen Wert von 2.500 € angeschafft oder Dienstleistungen für diese Summe beauftragt werden sollen, holen Sie bitte die Freigabe der Drittmittelverwaltung mit einer formlosen Email an

D02.1.2.3VerwaltungvonEinzelvorhaben@med.uni-duesseldorf.de ein. 

7. Das Stückeln von Bestellungen und Verträgen zum Zweck der Unterschreitung von Vergabewertgrenzen ist nicht zulässig. Zu möglichen Vergaberegelungen wenden Sie sich an die Submissionsstelle.

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