Fernreisen und Thrombosen
Unter den Schlagworten „Fernreise-Thrombose“, „Flugreise-Thrombose“, „Touristen-Klasse-Syndrom“ oder „Economy Class Syndrome“ hat es in den vergangenen zehn Jahren zahlreiche Zeitungsberichte, intensive Diskussionen unter Fachleuten zur Frage der Thrombosegefährdung bei Flugreisen – und Schadensersatzklagen Betroffener gegen Fluggesellschaften gegeben. Die Beurteilung des Problems wird dadurch erschwert, dass die wissenschaftliche Datenlage bislang vorliegender Studien keinesfalls eindeutig ist. Immerhin lässt sich aber festhalten:
- Flugreisen allein verursachen beim gesunden Passagier keine Thrombosen.
- Gleichwohl treten bei Langstreckenflügen thrombosefördernde Bedingungen auf. Hierzu zählen Bewegungsmangel, Herabsetzung von Kabinendruck, Sauerstoffspannung und Luftfeuchtigkeit, resultierendes Flüssigkeitsdefizit, Eindickung („Hämokonzentration“) und verschlechterte Fließeigenschaften des Blutes.
- Diese Risiken sind für „First-Class“-Passagiere und Piloten die gleichen wie für Reisende in der Touristen-Klasse. Sitzgröße und Beinfreiheit reduzieren die Gefahr nicht („Auch wer den vollen Preis bezahlt, ist dem Risiko ausgesetzt“).
- Umgekehrt gilt: wer durch angeborene und erworbene Risikofaktoren bereits eine Thromboseneigung hat, gar bereits eine Thrombose oder Embolie erlitten hat, ist durch einen Langstreckenflug erst recht gefährdet!
Gerinnungsdiagnostik vor Langstreckenflug - wann erforderlich, wann zu empfehlen?
Verpflichtend sind eine Diagnostik und Beratung zur Thromboseprävention bei:
- tiefer Bein- oder Beckenvenenthrombose in der Vorgeschichte,
- Lungenarterienembolie in der Vorgeschichte,
- familiärer Thromboseneigung oder
- Tumorkrankheit.
Zu empfehlen („fakultativ“) ist die Diagnostik, wenn mehr als zwei der folgenden Kriterien vorliegen:
- Alter über 60 Jahre,
- Deutliches Übergewicht (Body Mass Index = BMI über 30 kg/m2),
- „Pille“, Hormonersatztherapie,
- Schwangerschaft,
- Ausgeprägte Krampfadern (Varizen),
- Herzinsuffizienz.
Entsprechend des individuellen Risikoprofils werden vorbeugende Maßnahmen vor der Flugreise festgelegt. Dies reicht von einfachen Ratschlägen (Sitzplatz am Gang, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, kein Alkohol) bis zu gezielten Maßnahmen (Verordnung von Kompressionsstrümpfen, ggf. einer gerinnungshemmenden Therapie). Unter keinen Umständen ist eine „blinde“ Heparin-Gabe zur Prophylaxe ohne entsprechende ärztliche Kontrolle ratsam!