Otoliquorrhoe

Im Rahmen von Stürzen mit folglich gebrochenen Knochen (Frakturen) oder vorangegangene Operationen im Bereich der seitlichen Schädelbasis oder manchmal auch ohne erkenntliche Ursache kann einen einseitigen Flüssigkeitsaustritt aus dem Ohr (Otorrhoe) hervorrufen. Ist diese Flüssigkeit Gehirnwasser (Liquor) wird dies als Otoliquorrhoe bezeichnet. Insofern das Trommelfell unbeschädigt ist, kann sich die Gehirnflüssigkeit (Liquor) im Mittelohr ansammeln und als Paukenerguss mit einem gedämpften Hören äußern bzw. über den Nasenrachen teilweise ablaufen.

Zum laborchemischen Nachweis wird die Flüssigkeit aus dem Ohr sowie Blut aufgefangen und untersucht. Im Falle eines Nachweises von Gehirnwasser (Liquor) muss das Loch also der sogenannte Schädelbasis-Defekt „geflickt“ werden, da sonst die Gefahr einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung bis hin zur Ausweitung auf das weitere Gehirn besteht. Je nach Lokalisation wird der Schädelbasisdefekt in einem mikrochirurgischen Eingriff am Ohr gedeckt. Der operative Eingriff wird als Duraplastik bezeichnet.

MediathekInformation und Wissen
LageplanSo finden Sie uns