Ausbildung OTA

Die Ausbildung zur | zum OTA vermittelt fachliche, personelle, soziale und methodische Kompetenzen und bereitet in einer dreijährigen Ausbildung auf die Tätigkeit

  • in der Operationsassistenz,
  • der Notaufnahme,
  • der Endoskopie,
  • der ZSVA
  • und anderen diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen vor.

Seit Inkrafttreten des ATA-OTA-Gesetzes am 01. Januar 2022 ist der Beruf gesetzlich geregelt und schließt mit einer mündlichen, theoretischen und praktischen Prüfung ab.

Informationen zur Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung findet nach den gesetzlichen Vorgaben des ATA-OTA-G statt und umfasst  2100 Stunden theoretische und 2500 Stunden praktische Ausbildung, die innerhalb von 3 Jahren absolviert wird.

Theoretische Ausbildung

Der theoretische und praktische Unterricht findet im Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe - Fachbereich ATA/OTA statt und umfasst einen Umfang von 2100 Stunden.

Inhaltlich werden Themen aus dem schulinternen Curriculum, das nach dessen finalen Fertigstellung hier veröffentlicht wird, behandelt. Das Curriculum ist nach den Vorgaben des Gesetzes, sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gestaltet und deckt dessen Kompetenzschwerpunkte ab.

Die vollständige ATA-OTA-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie hier.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 2500 Stunden und findet ausschließlich in den Abteilungen und Stationen des Universitätsklinikums statt.

Die Ausbildung gliedert sich in die Bereiche:

Pflichtfachgebiete Wahlpflichtgebiete

Abdominalchirurgie

Traumatologie/Orthopädie

Gynäkologie oder Urologie

Ambulantes Operieren

Notfallaufnahme

Zentralsterilisation

Interventionelle Funktionseinheiten

Anästhesie

Pflegestation

 

Thoraxchirurgie/Herzchirurgie

Neurochirurgie

HNO

Mund- Kiefer- Gesichtschirurgie

Augenchirurgie

Gefäßchirurgie

Operative Eingiffe bei Kindern

 

 

Lernbegleitung in der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung wird unterstützt durch

  • Lehrende des Fachbereichs im Sinne von Praxisbegleitungen
  • Praxisanleitende der Stationen und Abteilungen und
  • Praxisanleitende des Ausbildungszentrums.
Informationen zum Berufsbild

Wenn Sie sich über das Berufsbild informieren möchten, können Sie sich auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit umsehen.

https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=8830

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