PA24 - Fortbildung Praxisanleitung
Praxisanleitung hat im Pflegeberufegesetz eine deutliche Aufwertung erfahren. Die Regelungen finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV). Eine gute Übersicht der Rechtsquellen rund um das Thema finden Sie hier.
Die Fortbildungspflicht für weitergebildete Praxisanleiter*innen gemäß § 4 Abs. 3 der PflAPrV zu insbesondere berufspädagogischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich wurde von der Bezirksregierung im Februar 2021 konkretisiert. An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema und die Fortbildungsreihe PA24 des UKD. Sie bündelt die berufspädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiter*innen.
Praxisanleiter*innen müssen gemäß § 4 Abs. 3 der PflAPrV mindestens 24 Stunden insbesondere berufspädagogische Fortbildung jährlich absolvieren und nachweisen.
Als Fortbildung werden Veranstaltungen gewertet, die einen zusammenhängenden Umfang von mindestens sechs Stunden haben. Kurze Fortbildungen, z. B. mit einer Dauer von 90 Minuten, werden NICHT gewertet.
Von den 24 Stunden müssen mindestens zwölf einen ausgewiesenen berufspädagogischen Schwerpunkt besitzen. Die weiteren zwölf Stunden können pflegefachliche oder / und berufspolitische Inhalte betreffen.
Der Nachweiszeitraum für die Fortbildungen erstreckt sich vom 15.06.2020 bis zum 14.06.2021. In den folgenden Jahren gilt der Zeitraum entsprechend.
Die Überschreitungen der 24 Stunden Fortbildungszeit können nicht auf die Fortbildungsverpflichtung der kommenden Jahre übertragen werden.
Abweichend hiervon können Fortbildungen, die innerhalb der ersten zwei Monate des folgenden Nachweisjahres abgeleistet werden, zum Nachweis der Fortbildungsverpflichtung des Vorgängerjahres eingereicht werden.
Beispiel: Ich kann am 14.06.2021 erst 18 Stunden Fortbildung nachweisen. Der Besuch einer Veranstaltung am 23.07.2021 mit 6 Stunden führt zu 24 Stunden. Die Fortbildungspflicht für die Zeit vom 15.06.2020 bis zum 14.06.2021 ist damit erfüllt.
Wenn eine Praxisanleiterin / ein Praxisanleiter die Aufgabe unterjährig übernimmt, sind bezogen auf das Nachweisjahr die Fortbildungsstunden anteilig nachzuweisen (zwei Stunden pro Monat).
Beispiel: Ich bin seit dem 01.04.2021 Praxisanleiterin. Für den Zeitraum bis zum 14.06.2021 muss ich fünf Fortbildungsstunden nachweisen.
Liegen Nachweise darüber vor, dass die Fortbildungspflicht aus einem wichtigen und vertretbaren Grund nicht erfüllt wurde (beispielsweise aufgrund einer längeren Erkrankung, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Beurlaubung o. a.), müssen die in diesem Zeitraum nicht wahrgenommenen Fortbildungsstunden nicht nachgeholt werden.
Können diese Nachweise nicht plausibel dargelegt werden, so sind die im entsprechenden Beurteilungszeitraum nicht wahrgenommenen Fortbildungsstunden nachzuholen, bevor die Einsatzfähigkeit der Praxisanleitung durch die zuständige Bezirksregierung wieder bestätigt werden kann.
Wenn eine Praxisanleiterin / ein Praxisanleiter keine 24 Stunden Fortbildung im Nachweisezeitraum erfüllt und dafür keine plausiblen Gründe (beispielsweise aufgrund einer längeren Erkrankung, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Beurlaubung o. a.) dargelegen kann, kann sie / er nicht mehr als Praxisanleiter*in eingesetzt werden.
Die Bezirksregierung informiert darüber den Träger der praktischen Ausbildung (UKD) und die Pflegeschule (AZG Fachbereich Pflege).
Um wieder als Praxisanleiter*in tätig werden zu können, sind die im entsprechenden Beurteilungszeitraum nicht wahrgenommenen Fortbildungsstunden nachzuholen, bevor die Einsatzfähigkeit der Praxisanleitung durch die zuständige Bezirksregierung wieder bestätigt werden kann.
Für den Nachweis der geleisteten Fortbildungsstunden gegenüber der Bezirksregierung ist die Pflegeschule (AZG Fachbereich Pflege) zuständig.
Abgeschlossene Fortbildungen aus dem offiziellen Programm des Bildungszentrums werden grundsätzlich registriert und dem Ausbildungszentrum übermittelt.
Um eine externe Fortbildung zum Fortbildungsnachweis hinzuzufügen, senden Sie die Teilnahmebescheinigung an die E-Mail-Adresse bzg@uniklinik-duesseldorf.de. Die Fortbildung wird Ihrem Portfolio hinzugefügt.
Das Bildungszentrum des UKD prüft jeweils am Ende eines Nachweiszeitraums (14. Juni eines Jahres), ob die Fortbildungen im Umfang von 24 Stunden von einer / einem aktiven Praxisanleiter*in erfüllt wurde. Das Ergebnis der Prüfung wird für den jeweiligen Nachweiszeitraum zertifiziert und im Portal bildung.uniklinik-duesseldorf.de ausgewiesen.
Sie finden die aktuellen berufpädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiter*innen im Portal https://bildung.uniklinik-duesseldorf.de unter dem Menüpunkt Bildungszentrum | Anmeldung Praxisanleitung, nachdem Sie sich eingeloggt haben. Hier sind die Angebote der Reihe PA24 gebündelt.
Wenn Sie diesen Menüpunkt nach dem Login nicht sehen, besitzen Sie die Rolle Praxisanleiter*in noch nicht. Setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Bildungszentrum unter der E-Mail-Adresse bzg@uniklinik-duesseldorf.de in Verbindung.
Im Portal können Sie sich für diese Fortbildungen direkt online anmelden.
Sie können die von Ihnen absolvierten Fortbildungen im Portal https://bildung.uniklinik-duesseldorf.de unter dem Menüpunkt Bildungszentrum | Meine Fortbildungen einsehen.
Der Code der berufspädagogischen Fortbildungen für Praxisanleiter*innen beginnen immer mit PA24 (z. B. PA2403-21)
Nutzen Sie für Ihr persönliches Login im Portal die folgenden Daten:
Benutzername: vmed-Kennung
Passwort: Ihr Kennwort
Wenn Sie sich beim Portal noch nicht mit Ihrer vmed-Kennung eingeloggt haben, nutzen Sie als Kennwort Ihr Geburtsdatum mit acht Ziffern (ohne Punkte).
Sie werden beim ersten Login zum Ändern des Kennworts aufgefordert. Nachdem Sie das Kennwort erfolgreich geändert haben, loggen Sie sich bitte erneut mit dem neuen Kennwort ein.
Die Bezirksregierung wird die Fortbildungsnachweise der Praxisanleiter*innen über die Pflegeschule (AZG Fachbereich Pflege) anfordern.
Um eine externe Fortbildung zum Fortbildungsnachweis hinzuzufügen, senden Sie die Teilnahmebescheinigung an die E-Mail-Adresse bzg@uniklinik-duesseldorf.de. Die Fortbildung wird Ihrem Portfolio hinzugefügt.
Mit dem Angebot des externen Partners Praxisanleiter-Akademie erhalten Praxisanleiter*innen jedes Jahr die Möglichkeit, 36 Stunden Fortbildung zu absolvieren. In insgesamt vier Magazinen jährlich finden Sie 36 interessante Themen. Zu jedem Thema können Sie in Ihrem persönlichen E-Learning-Bereich einen Test absolvieren.
Die Anmeldung für das Angebot der Praxisanleiter-Akademie erfolgt identisch zu den Fortbildungen des Bildungszentrums über das Portal https://bildung.uniklinik-duesseldorf.de (Kurscode PA2499-21).
Nach Ihrer Anmeldung erwirbt das Bildungszentrum eine Lizenz für Sie, damit der E-Learning-Bereich der Praxisanleiter-Akademie für Sie freigeschaltet wird.
Sobald sich Nutzer*innen gefunden haben, erfolgen weitere Informationen.
Die Veranstaltungen des Bildungszentrums finden als Präsenzveranstaltungen oder im Online-Format statt. Zur Teilnahme an den Veranstaltungen im Online-Format werden ein internetfähiges Endgerät mit Tonausgabe, Mikrofon und Kamera benötigt.
Zur Nutzung der Praxisanleiter-Akademie ist ein internetfähiges Endgerät ausreichend.