Weisheitszähne

Die operative Entfernung von Weisheitszähnen gehört zu den häufigsten ambulanten dentoalveolären Eingriffen. Über 80% der unteren Weisheitszähne sind verlagert. Eine Indikation zur Entfernung verlagerter, nicht oder nur teilweise durchgebrochener Weisheitszähne unter stationären Bedingungen besteht nur bei gerinnungsgehemmten, gerinnungsgestörten, geistig retardierten oder multimorbiden Patienten. 

Medizinische Gründe für die operative Entfernung verlagerter Weisheitszähne ergeben sich aus wiederholten Entzündungen der bedeckenden Schleimhäute (Dentitio difficilis), Karies an benachbarten Zähnen oder der Bildung von follikullären Zysten. Weitere Indikationen sind teilretinierte Weisheitszähne im Spaltbreich bei Unterkieferfrakturen, bei Verdacht auf eine Fokusursache im Kieferbereich oder einer geplanten Strahlen- oder Chemotherapie. Prophylaktische kieferorthopädische Indikationen können ein ausgeprägter Platzmangel im Bereich der Kiefer oder die Prophylaxe eines Engstandes der Zähne sein. Speziell bei prophylaktischen Indikationen sollte eine sorgfältige Kosten-Nutzen- bzw. Risiko-Nutzen-Analyse erfolgen.

Obwohl die Komplikationsrate bei oder nach operativer Weisheitszahnentfernung gering ist, muss auf die Möglichkeit von Sensibilitätsstörungen im Unterkiefer, Wundheilungsstörungen, Eröffnung der Kieferhöhle im Oberkiefer oder Unterkieferfrakturen hingewiesen werden.

Durch die Anfertigung eines präoperativen DVT (3D-Röntgendiagnostik) kann in speziellen Fällen das Risiko einer Nervschädigung mit der Folge eines Sensibilitätsverlustes im Rahmen der operativen Entfernung von Weisheitszähnen im Unterkiefer signifikant reduziert werden.

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