Operative Zahnentfernung / Chirurgische Zahnsanierung
Die Extraktion von Zähnen und Zahnwurzelresten bei gerinnungsgestörten, multimorbiden, neurologisch erkrankten oder geistig retardierten Patienten kann sich oft als komplex erweisen und erfordern nicht selten die zusätzliche stationäre Überwachung.
Gerinnungsstörungen können angeboren oder medikamentös bedingt sein. Die häufigste angeborene Gerinnungsstörung ist das sogenannte „Von-Willebrand-Jürgens-Syndrom.“
Medikamentös bedingte Gerinnungsstörungen werden durch die Therapie mit Antikoagulanzien (z.B. Aspirin/ASS, Marcumar, Plavix oder Iscover) verursacht.
Bei den zahlreichen angeborenen Gerinnungsdefekten arbeiten wir eng mit dem Institut für Hämostaseologie, Hämotherapie und Transfusionsmedizin zusammen, da Art, Umfang und Ausprägung einer solchen Erkrankung eine genaue Risikoabschätzung erfordern.
Bei Patienten mit medikamentöser Antikoagulation ist ein Eingriff in der Regel unter Berücksichtigung der aktuellen Gerinnungswerte und mit Hilfe lokaler Maßnahmen durchführbar. In einigen Fällen ist es erforderlich, nach Rücksprache mit dem Hausarzt oder dem betreuenden Facharzt, die Medikation umzustellen oder kurzzeitig abzusetzen. Eine solche Entscheidung sollte jedoch nie durch den Patienten selbst ohne ärztliche Rücksprache erfolgen.
Chirurgische Zahnsanierungen bei multimorbiden Patienten mit schweren Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen können häufig ebenfalls nicht in der zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden. Nicht selten ist eine postoperative Überwachung dieser Patienten auf einer unserer Intensiv- oder Überwachungsstationen notwendig.
Soll bei geistig retardierten Patienten zusätzlich eine zahnerhaltende oder prothetische Behandlung durchgeführt werden, dann wenden Sie sich bitte an die Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie, die solche Behandlungen in Vollnarkose organisiert und durchführt. Falls im Anschluss eine stationäre Überwachung dieser Patienten notwendig ist, dann kann diese auf unserer Station ZN 22 erfolgen.