- Interaktive Webseite für Trauernde in Pandemiezeiten (Flyer, pdf), siehe www.trauern-in-besonderen-zeiten.de (externe Webseite)
Besuche in Krankenhäusern sind wichtig für unsere Patient:innen. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht auch für Krankenhäuser besondere Vorsichtsmaßnahmen vor:
Besucher:innen und Begleitpersonen müssen unabhängig vom Impfstatus getestet sein:
Das bedeutet, dass bei Zugang ein aktueller (max. 24 Stunden zurückliegender) negativer Selbsttest oder Test eines Testzentrums vorliegt.
Die Besuche sind wie folgt geregelt:
Maximal zwei Besucher pro Patient gleichzeitig auf der Palliativstation.
Die Regelungen dienen dem Schutz unserer Patient:innen und unserer Beschäftigten, sowie anderer Besucher:innen.
Ausnahmen von dieser Regel sind für die Palliativstation grundsätzlich möglich, müssen aber vorher abgesprochen werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uniklinik-duesseldorf.de/besucherregelung