Familienmedizin

Die Familienmedizin nimmt einen wichtigen und eigenständigen Bereich innerhalb des Faches Allgemeinmedizin ein (Fachdefinition der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)). Familienmedizin hat dank ihrer integrativen Betrachtungsweise die Patienten in ihrer Gesamtheit im Blick. Die Beachtung somatischer, psychischer, systemischer und soziokultureller Aspekte gehört explizit dazu. Sie vertritt einen generalistischen Ansatz, der mit zunehmender Spezialisierung und Partikularisierung innerhalb der Medizin (bedingt durch die Zunahme medizinischen Wissens und medizinischer Technologie) beinahe verloren gegangen wäre.

Die Familienmedizin hat Anknüpfungspunkte zu verschiedenen medizinischen Disziplinen; immer stehen dabei aber die Patienten, ihr Lebensumfeld sowie dessen Auswirkung auf ihre Gesundheit im Zentrum. Sie ist von zentraler Bedeutung für eine Gesellschaft, die sich im Wandel befindet und damit das Individuum und die Gemeinschaft vor besondere Aufgaben stellt (Migration, Alterung der Bevölkerung, Arbeitslosigkeit, Verarmung). Mit den veränderten sozialen familiären Strukturen der Gesellschaft verändert sich auch die Bezugsgröße der Familienmedizin. Dies ist nicht mehr allein die klassische Kern- oder erweiterte Großfamilie, sondern das primäre Bezugssystem und Lebensumfeld der Patienten, zu dem auch neue Formen von Lebensgemeinschaften gehören. Familienmedizin begegnet kontinuierlich und in Langzeitbetreuung Paaren, Eltern mit ihren Kindern, Geschwistern, Jugendlichen und ihren Freunden, pflegenden Angehörigen und den Pflegebedürftigen, Mehrgenerationenhaushalten und Seniorenwohngemeinschaften in der Sprechstunde und beim Hausbesuch.

Ziel des Instituts für Allgemeinmedizin, Düsseldorf, ist es, Forschung und Reflexion zur Familienmedizin in Deutschland weiterzuentwickeln und damit die Familienmedizin zu stärken. 

Definition:

Die Familienmedizin ist integraler Bestandteil der Allgemeinmedizin. Sie sind in ihren Definitionen nicht klar voneinander abgegrenzt. Vielmehr zeigt sich, dass familienmedizinische Aspekte einen wichtigen Teil in der Definition von Allgemeinmedizin darstellen. Im Sozialgesetzbuch ist die hausärztliche Versorgung als Bereich der vertragsärztlichen Versorgung enthalten und beinhaltet insbesondere: „1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes“ (§ 73 SGB V Abs. 1). Dies hat die DEGAM in ihre Definition des Arbeitsauftrages der Allgemeinmedizin mit aufgenommen und mit der „haus- und familienärztlichen Funktion, insbesondere die Betreuung des Patienten im Kontext seiner Familie oder sozialen Gemeinschaft, auch im häuslichen Umfeld (Hausbesuch)“ [http://www.degam.de/fachdefinition.html] explizit benannt. Ihre Definition von Familienmedizin, zurückgehend auf das Jahr1981, lautet:

„Die Familienmedizin ist Teil der Allgemeinmedizin. Sie umfasst die hausärztliche Behandlung und gesundheitliche Betreuung von Familien oder familienähnlichen Gruppen in somatischer, psychischer und sozialer Hinsicht. Wesentliche Voraussetzungen ist die Kenntnis der Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu ihrer Umwelt.“ [Hamm H (Hg.) Allgemeinmedizin, Familienmedizin. Lehrbuch und praktische Handlungsleitwege für den Hausarzt. Stuttgart: Thieme,1986: 90]

Aktuelle Entwicklung in Deutschland

Aktuell wird die Familienmedizin durch die an Bedeutung gewinnende generationenübergreifende Versorgung gestärkt (vgl. das Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, 2009). Die zunehmende Alterung der Bevölkerung sowie die Zunahme von Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit, die zunehmend von Angehörigen beantwortet wird, erfordern die Koordination und das Wissen um familiäre Lebensbedingungen. Familienmedizinische Aspekte sind in der koordinierenden Rolle des Hausarztes im Gesundheitswesen sowie in den Ansätzen der generationenübergreifenden Versorgung zu finden.

Von zentraler Bedeutung in der Familienmedizin sind die Vernetzung und Kooperation sowie der fachliche Austausch mit anderen medizinischen Disziplinen und Gesundheitsberufen wie der Pädiatrie, Gynäkologie, Onkologie, Geriatrie und Palliativmedizin, mit Hebammen / Familienpflegerinnen, Sozialarbeit, Psychotherapie, Physiotherapie, Rehabilitation, Familientherapie und Krankenpflege. Die interdisziplinäre Kooperation und Koordination der beteiligten Berufsgruppen ist weiter ausbaufähig. Ein Modell für eine generationengerechte, familienbezogene Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland hat der Sachverständigenrat mit der ‚Primärversorgungspraxis (PVP)’ als Weiterentwicklung der heutigen Hausarztpraxis vorgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite zur Familienmedizin in der Hausarztpraxis: http://www.familien-medizin.org/

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