Ohr (Otologie)

An unserer Klinik wird das gesamte Spektrum der Ohrerkrankungen untersucht und behandelt. Dafür bieten wir Ihnen konservative (nicht-operative) Behandlungen in unserer Ambulanz wie von akuten Mittelohrentzündungen, Tubenkatarrh, festsitzendem Ohrschmalz (Cerumen obturans), wiederholte oder chronische Gehörgangsentzündungen (Otitis externa), Hörstürze und akuten oder chronischen Ohrgeräuschen (Tinnitus). Diese müssen in seltenen Fällen auch stationär behandelt werden. Zudem hat unserer Klinik eine hohe Expertise in der operativen Behandlung von Ohrerkrankungen wie Ihnen wie folgt erklärt wird. Viele Eingriffe können ambulant in unserem ambulanten operativen Zentrum (AOZ) durchgeführt werden mit anschließender Nachbehandlung in unserer Ambulanz. Bei ausgedehnten Eingriffen erfolgt ein stationärer Aufenthalt auf der ZN 21 mit Aufenthalt von ca. 3-5 Tagen nach erfolgter Operation.

Termine

Wir bitten Sie um eine telefonische Terminvereinbarung oder nutzen Sie unser Online-Formular. Sollten Sie gesetzlich versichert sein, melden Sie sich bitte in unserer allgemeinen Ambulanz unter 0211-81 19638. Sind Sie privatversichert, können Sie unter 0211-81 17571 in unserer Privatambulanz einen Termin erfragen.

Wir bitten Sie alle bisherigen Unterlagen inkl. Bilder auf einer CD sowie bei gesetzlich versicherten Patienten eine aktuelle Überweisung mitzubringen.

Parazentese/Paukenröhrcheneinlage

Bei Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr kommt es zu einer gedämpften Hörwahrnehmung, da der Schall nicht weiter zum Innenohr übertragen wird. Bleibt dies über einen längeren Zeitraum bestehen, fallen insbesondere Kindern mit undeutlichem Sprechen oder vermindertem Wortschatz auf. Es sollte dann ein kleiner Schnitt (sogenannte Parazentese) von wenigen Millimetern im Trommelfell erfolgen, um die Flüssigkeit des Mittelohres abzusaugen. Liegt sehr zähe Flüssigkeit vor, besteht zudem die Möglichkeit ein kleines Paukenröhrchen in den kleinen Trommelfellschnitt einzusetzen.

Bei Kindern wird diese Operation in Vollnarkose und je nach Beschwerdebild in Kombination mit einer Entfernung der Rachenmandel (Adenotomie) sowie ggf. Verkleinerung der Gaumenmandel (Tonsillotomie) durchgeführt werden. Bei Erwachsenen erfolgt der Eingriff bevorzugt in örtlicher Betäubung.

Gehörgangsplastik

Liegt eine Einengung oder Verschluss des Gehörgangs vor, kann die Selbstreinigung des Gehörgangs gestört sein. Patienten beklagen dann häufig wiederholte Entzündungen des Gehörgangs (Otitis externa) oder auch eine Hörminderung. Bei einer Operation werden überschüssige Strukturen wie Bindegewebe und ggf. Knochen abgetragen.

Trommeldefekt /Verschluss von Trommelfelldefekten

Das Trommelfell dient zum einen als Schallüberträger und zum anderen als Schutz für das Mittelohr mit dem darin befindlichen Gehörknöchelchen und dem dahinterliegenden Innenohr. Liegt eine Verletzung des Trommelfells vor, müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden wie beispielsweise beim Duschen oder Baden um Entzündungen zu vermeiden. Zudem besteht häufig auch eine Hörminderung (Schallleitungsschwerhörigkeit). In einer ambulanten Operation kann dieses Loch durch patienteneigene Muskel-, bzw. Knorpelhaut oder Knorpel verschlossen werden (sogenannte „Tympanoplastik Typ I“).

Besteht das Loch aufgrund eines chronischen Entzündungsprozesses im Mittelohr (chronische Otitis media) werden Ohrenschmerzen, Ohrenlaufen und eine Hörminderung beklagt. Häufig ist die chronische Entzündung dann auch auf die Gehörknöchelchenkette des Mittelohres fortgeleitet worden, sodass diese möglicherweise repariert oder durch eine Titanprothese ersetzt werden müssen (Tympanoplastik Typ II und III). In derselben Operation wird dann auch das Trommelfellloch verschlossen. Die Operation erfolgt unter Einsatz modernster Operationsmikroskope (Mikrochirurgie).

Cholesteatomentfernung

Ein Cholesteatom wird als Knocheneiterung bezeichnet und ist Ausdruck einer chronischen Mittelohrentzündung (chronische Otitis media). Dabei kommt es zum Abbau von Knochen des Mittelohres. Die Patienten klagen dann über unangenehme, übelriechendes Ohrsekretion und eine Hörminderung. In fortgeschrittenen Fällen kann zudem ein Verlust der mimischen Muskulatur (Fazialisparese), Taubheit und Drehschwindel möglich sein. Die Diagnose stellt ein HNO-Arzt anhand der mikroskopischen Untersuchung und muss in jedem Fall mittelfristig operativ behandelt werden.

In der Operation wird durch einen Schnitt hinter der Ohrmuschel ein Weg bis zum Mittelohr gebahnt. Es müssen dann sämtliche befallene Strukturen entfernt werden. Im Falle von betroffenen Gehörknöchelchen werden diese entfernt und durch eine Titanprothese ersetzt. Gleiches gilt für den Befall des Trommelfells. Ein bestehendes Loch des Trommelfells wird dann mit patienteneigenem Material (Knorpel, Knorpel- oder Muskelhaut) geflickt.

Leider neigen Cholesteatome dazu häufig wiederzukehren (Rezidive). Die betroffenen Patienten sollten in jedem Fall ambulante Kontrollen durchführen, um frühzeitig eine erneute Cholesteatombildung zu erkennen. In einigen Fällen wird 6-12 Monate nach der Cholesteatomoperation eine erneute Ohroperation (sogenannte Second-Look Operation) empfohlen, um sicherzustellen, dass es zu keinem erneuten Cholesteatomwachstum gekommen ist.

Eine Sonderform stellt das Gehörgangscholesteatom dar, welches die Folge eines ausgedehnten Cholesteatoms des Mittohres oder von vorangegangenen Operationen sein kann. Die Patienten berichten von wiederkehrenden Entzündungen mit Austritt von Flüssigkeit aus dem Gehörgang, Schmerzen oder eine Hörminderung. Das operative Vorgehen ist ähnlich wie bei einer Gehörgangsplastik. Das Gehörgangscholesteatom muss vollständig entfernt werden, da sonst die Gefahr der Ausbreitung und somit fortschreitender Zerstörung von gesundem Gewebe besteht.

Mastoidektomie bei akuter und chronischer Mastoiditis

Der Warzenfortsatz (sogenannter Processus mastoideus) ist ein Knochen mit dem Sitz hinter dem Ohr. Im gesunden Zustand ist dieser Knochen luftgefüllt. Kommt es zu entzündlichen Veränderungen des Mittelohres, übertragen diese sich häufig auf das Mastoid und können das normale Hörvermögen gefährden.

Bei der Operation (Mastoidektomie) wird ein Hautschnitt hinter die Ohrmuschel gesetzt und der Warzenfortsatz eröffnet sowie ausgeräumt. Häufig findet diese Operation in Kombination mit anderen Ohroperationen wie die Tympanoplastik oder Cholesteatomentfernung statt.

Radikalhöhlenanlage

Insofern trotz intensiven Operationen Cholesteatome immer wieder sich bilden (sogenannte Rezidive), wird im Rahmen einer Ohroperation die hintere Gehörgangswand entfernt. Wie bei den Cholesteatom-OperationenOhr (Otologie) wird zunächst sämtlich entzündetes sowie zerstörtes Gewebe entfernt und in einem weiteren Schritt ein Höraufbau durchgeführt.

Stapesplastik bei Otosklerose

Die Otosklerose ist eine Verknöcherung und Versteifung der Gehörknöchelchenkette im Bereich des Steigbügels (Stapes). Dies ruft eine Hörminderung (sogenannte Schallleitungsschwerhörigkeit) hervor. Breitet sich die Verknöcherung auf das Innenohr aus, kann die Hörminderung sich verstärken (sogenannte kombinierte Schwerhörigkeit bestehend aus Schallleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit).

Die Alternative zur Verwendung eines klassischen Hörgeräts ist die Durchführung einer Operation. Durch eine sogenannte Stapesplastik kann das Hören deutlich verbessert bzw. sogar normalisiert werden. Dafür wird in der Operation der Steigbügel teilentfernt und durch eine moderne Titanprothese ersetzt.

Knochenverankernde Hörgeräte

Für Patienten, bei denen der Schall nicht auf normalen Weg in das Innenohr gelangen kann oder eine einseitige Taubheit besteht, können knochenverankernde Hörhilfen eine sichere Möglichkeit darstellen zur Hörverbesserung und somit eine Alternative zum klassischen Hörgerät sein. Eine Schraube, welche das Implantat selbst darstellt, wird in einer Operation durch die Haut im Schädelknochen verankert. An die Schraube kann dann eine Art Kappe angebracht werden, welche den Schall über die Schädelkalotte direkt zum Innenohr überträgt.

Aktive Mittelohrimplantate (implantierbare Hörgeräte)

Wird die Hörminderung bei Patienten durch einen Innenohrschwerhörigkeit oder kombinierte Schwerhörigkeit hervorgerufen, kann durch ein aktives Mittelohrimplantat (implantierbares Hörgerät) im Mittelohr Abhilfe geschaffen werden. Der Schall wird dann direkt über die Gehörknöchelchen des Mittelohres zum Innenohr weitergeleitet. Es kann so eine natürliche Klangqualität erzielt werden, welche frei von störenden Rückkopplungseffekten ist. Im Rahmen eines operativen Eingriffs in Vollnarkose wird durch einen Zugang hinter dem Ohr das Implantat eingesetzt. Oberhalb des äußeren Ohres unter den Haaren befindet sich dann ein schallaufnehmender Audioprozessor, der magnetisch an der Kopfhaut haftet und jederzeit abgenommen werden kann.

Cochlea-Implantat

Ein Cochlea-Implantat ermöglicht hochgradig schwerhörigen oder ertaubten Menschen das Hören, insofern kein ausreichendes Nutzen durch klassische Hörgeräte erzielt werden kann. Die elektronische Hörprothese kann bei defekten Haarzellen im Innenohr den intakt gebliebenen Hörnerven direkt elektrisch reizen. Durch eine Operation wird eine Elektrode in die Hörschnecke (lat. Cochlea) eingeführt und ein Magnet hinter dem Ohr unter die Haut angebracht. Nach vollständiger Abheilung kann dann äußerlich der Sprachprozessor auf das Haar angebracht werden.

ABI (Auditory Brainsteam Implantat oder „Hirnstamm-Hörgerät“)

Ist eine Hörminderung durch einen beschädigten Hörnerv oder eine Verknöcherung des Innenohres hervorgerufen, gibt es die Möglichkeit durch ein zentrales „Hörgerät“ dem sogenannten ABI (Auditory Brainstem Implant) die Lebensqualität des Hörens zurückzugewinnen. Dies betrifft vor allem Patienten mit unfall- oder operativbedingter Verletzung des Hörnervens, Kinder mit nicht angelegten Hörnerven sowie Patienten, welche eine Hirnhautentzündung (Meningitis) überstanden und als Folge eine fortgeschrittene Verknöcherung der Cochlea erlitten haben. Die Hörhilfe wird in einer Operation am Gehirn im Hirnstamm in einer bestimmten Region platziert und ermöglicht so eine elektrische Stimulation der Hörbahn.

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