Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt alle wichtigen Gesundheitsinformationen digital an einem Ort. Sie begleitet Patientinnen und Patienten ein Leben lang und enthält unter anderem Befunde, Arztbriefe, Diagnosen und Therapien - quasi eine digitale Sammelmappe. Die ePA kann jederzeit von den Patientinnen und Patienten selbst eingesehen werden und ermöglicht es auch, dass behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Daten schnell und sicher zugänglich gemacht werden.

Mit der Einführung der „ePA für alle“, einem zentralen Bestandteil des Digital-Gesetzes, steht die elektronische Patientenakte (ePA) seit dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung, sofern kein Widerspruch erfolgt ist. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase wird die ePA nun schrittweise bundesweit in Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzt – für eine bessere Vernetzung und eine moderne, patientenorientierte Versorgung. Auch die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, medizinische Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) einzutragen - sofern die Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben.


Welche Vorteile haben Patientinnen und Patienten durch die ePA?

Die ePA ermöglicht dem behandelnden medizinischen Personal einen schnellen und umfassenden Überblick über relevante Gesundheitsdaten. Dadurch können Behandlungen gezielter geplant, Therapien individuell angepasst und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Gleichzeitig behalten Patientinnen und Patienten jederzeit die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie entscheiden selbst, welche Informationen freigegeben werden, für wen der Zugriff gilt und wie lange dieser erlaubt ist. Die Nutzung der ePA erfolgt für Patientinnen und Patienten freiwillig und lässt sich individuell steuern.

Mit der ePA wird die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen deutlich verbessert. Sofern Patientinnen und Patienten nicht widersprochen haben, können Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken wichtige Informationen einsehen. Das erleichtert den Wechsel von Behandlern, verbessert die Versorgung chronisch erkrankter Menschen und sorgt für mehr Transparenz im Behandlungsprozess.

Der Schutz der Gesundheitsdaten hat dabei höchste Priorität: Alle Informationen werden verschlüsselt in der ePA gespeichert und sind ausschließlich für autorisierte Leistungserbringer - und nicht für die Krankenkassen - zugänglich.


Die ePA an der Uniklinik Düsseldorf

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) wird im April 2026 mit der Nutzung der ePA beginnen. Nach und nach werden wir Arztbriefe und weitere Dokumente - sofern technisch möglich - einstellen.


Wo bekomme ich weitere Informationen zur ePA?

gematik

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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

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