Aufgaben

Wichtige Aufgaben und Ziele sind zum einen die Beschäftigten des UKD beim Thema Gleichstellung zu unterstützen und zu beraten und zum anderen die Dienststelle des UKD in allen organisatorischen, sozialen und personellen Maßnahmen (nach Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes §17) zu unterstützen, welche die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Beseitigung von Benachteiligungen betreffen.

 

Hilfe und Beratung der Beschäftigten zu folgenden Themen:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Mutterschutz, Elternzeit, Rückkehr aus der Elternzeit, Teilzeit, Kinderbetreuung, Pflegezeit)
  • Berufliche und persönliche Weiterentwicklung
  • Mobbing
  • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • körperliche Gewalt am Arbeitsplatz
  • andere gleichstellungsrelavante Themen, z.B. Diversity
  • Coaching
  • Mediation
  • Supervision

 

 Unterstützung der Dienststelle in folgenden Maßnahmen:

  • Personalauswahlverfahren
  • Teilnahme an Kommissionen, Sitzungen und Gremien
  • Mitwirkung und Kontrolle der Umsetzung des Gleichstellungsplan
  • Beratendes Mitglied im Aufsichtsrat
  • Organisation von Aktionstagen z.B. Girlsday, Boysday

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.

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