Behandlung im Ausland
Erlaubt oder nicht erlaubt?
Aufgrund des Deutschen Embryonenschutzgesetzes sind einige Behandlungen in Deutschland verboten. Hierzu gehören zum Beispiel die Eizellspende und die Leihmutterschaft.
Vielfach sprechen uns Patienten aber auch auf andere Behandlungen an: zum Beispiel auf die Blastozystenkultur, bei der die Weiterentwicklung der Embryonen 5 Tage vor dem Transfer beobachtet wird. Oder die Präimplantationsdiagnostik, mit der die Untersuchung von Eizellen oder Embryonen vor der Rückgabe in die Gebärmutter zum Ausschluss von bestimmten Erkrankungen oder von chromosomalen Anomalien gemeint ist.
Durch einige ausländische Zentren wird vielfach der Eindruck erweckt, dass diese Behandlungen in Deutschland pauschal und komplett verboten sind. Dies stimmt natürlich nicht! Es ist vielmehr die Frage, welche Behandlung für Sie die besten Erfolgsaussichten bietet.
Was Sinn macht!
Wir sehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben an, jedem Paar die individuell optimale Therapie zu eröffnen. Hierzu gehören jedoch nur selten Behandlungsoptionen, die wir in Deutschland nicht bieten können. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf darauf an. Wir erläutern Ihnen gerne anhand Ihrer individuellen Befunde das Für und Wider der entsprechenden Möglichkeiten.
Weitere Informationen
Kinderwunschbehandlung im Ausland - wer profitiert wirklich? Vortrag Prof. Dr. Krüssel auf der III. School of Reproductive Medicine and Endocrinology der DGRM, Düsseldorf, 2. Juni 2007
Die Kinderwunschbehandlung in Deutschland ist besser, als dies von manchen ausländischen Kinderwunschzentren suggeriert wird! Diesbezügliche unlautere Werbung ausländischer IVF-Zentren wurde durch ein Gerichtsurteil untersagt. Ein Artikel aus der Zeitschrift kommentiert den Fall und das Urteil.