Kostenübernahme

Wer kommt für die Behandlung auf?

Die Frage, ob und welche Kosten von der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung jedes Partners getragen werden, ist keineswegs einfach zu beantworten.

Gesetzliche Versicherung

Sind beide Partner gesetzlich versichert, übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse der versicherten Person die Kosten, die „am Körper des Versicherten“ entstehen (Körperschaftsprinzip). Hierzu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar:

  • die Partner müssen miteinander verheiratet sein
  • zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns darf die Frau ihren 40. und der Mann seinen 50. Geburtstag noch nicht überschritten haben
  • die Frau muss älter als 25 Jahre sein
  • die maximale Anzahl der bewilligungsfähigen Behandlungen (Insemination 3x nach hormoneller Stimulation oder 8x ohne hormonelle Stimulation, IFV oder ICSI 3x, jeweils ohne Eintritt einer Schwangerschaft) darf nicht erreicht sein

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, tragen die gesetzlichen Krankenkassen 50% der Behandlungskosten. Das bedeutet aber, dass zum Beispiel für eine IVF-ICSI Behandlung circa 1.500 € vom Paar selbst finanziert werden müssen (für eine Insemination liegt dieser Eigenanteil bei circa 150-500 €). Trifft nur eine der oben genannten Leistungsvoraussetzungen nicht zu, müssen die Paare die gesamten Behandlungskosten aus eigener Tasche finanzieren.

Private Versicherung

Sind beide Partner privat versichert, kommt es darauf an, wer der Verursacher des unerfüllten Kinderwunschs ist (Verursacherprinzip). Ist er/sie privat versichert, übernimmt seine/ihre private Versicherung 100% der gesamten Behandlungskosten des Paares, also beider Partner, unabhängig davon, ob und bei welcher Versicherung oder Krankenkasse der Andere versichert ist. Dies gilt prinzipiell, auch unabhängig vom Familienstand und Alter, solange eine individuelle Erfolgsaussicht von mehr als 15% pro Behandlung besteht.

Kombination gesetzlich und privat

Ist einer der Partner gesetzlich versichert und der andere privat, kann diese Kombination je nach Verursacher dazu führen, dass die private Versicherung alle Leistungen übernimmt oder dass die gesamten Behandlungskosten vom Paar alleine getragen werden müssen.

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